Alarm- und Ausrückordnung
Durch die Alarm- und Ausrückordnung (AAO) werden Abläufe und Vorgehensweisen bei Einsätzen (und Übungen) vorgegeben und sollen im Einsatzfall ein standartisiertes Ausrücken von Mannschaft und Fahrzeugen gewährleisten. Somit wissen die Feuerwehrmänner, welche Fahrzeuge bei den unterschiedlichen Einsatzstichworten zu besetzen sind.
Auf Anweisung des Einsatzleiters kann von der Alarm- und Ausrückordnung abgewichen werden. Ein Ausrücken von weiteren Fahrzeugen erfolgt nur auf Anforderung des Einsatzleiters.
Brandeinsatz
- Tanklöschfahrzeug
- Kleinlöschfahrzeug
- Kleinrüstfahrzeug
- Mannschaftsfahrzeug (Anforderung Einsatzleiter)
Technischer Einsatz allgemein
- Kleinrüstfahrzeug
Verkehrsunfall
- Kleinrüstfahrzeug
- Tanklöschfahrzeug
Gefahrguteinsatz / Gasaustritt
- Tanklöschfahrzeug
- Kleinrüstfahrzeug
Anforderung Wärmebildkamera / Atemschutzträger
- Tanklöschfahrzeug
- Kleinrüstfahrzeug
Lotsendienst RTH
- Mannschaftsfahrzeug (Transport Besatzung RTH)
- Kleinrüstfahrzeug (Anfahrt Notfallort)